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NLP Förderung: Bildungsprämie

Wie mit dem Bildungsscheck gefördert durch die nordrhein-westfälische Landesregierung kannst du deine berufliche Weiterbildung auch mit jedem anderen Wohnsitz in Deutschland mit 50% der Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro fördern lassen. Nur der Name ist anders: Bildungsprämie statt Bildungsscheck. Diese Förderung wird regelmäßig auch für die NLP-Ausbildungen bei uns gewährt, somit kannst du deine NLP Practitioner und NLP-Master-Ausbildung bei uns mit bis zu 500 Euro (Obergrenze) fördern lassen.

Die Bildungsprämie ist sehr einfach zu beantragen, wir begleiten dich gerne beim gesamten Prozess von der Beantragung über die Abwicklung bis zur Einreichung.

Bundesprogramm Bildungsprämie: Weiterbildung ist ein Schlüssel für beruflichen Aufstieg. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium diejenigen, die ihre Chancen verbessern möchten und bisher aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichtet haben.

Seit 2008 unterstützt das Bundesbildungsministerium Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten – dem Prämiengutschein und dem Spargutschein.

Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Der Bund fördert Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und die über ein zu versteuerndes Einkommen von höchsten 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen. Er übernimmt die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, bis maximal 500 Euro.

In einer Prämienberatung klären geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Interessierte können sich in einer der über das ganze Bundesgebiet verteilten Beratungsstellen zum Prämiengutschein beraten lassen.

Prämiengutscheine können in den meisten Bundesländern für Weiterbildungen mit Kosten über 1.000 Euro eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen gibt es Landesprogramme, die teurere Weiterbildungen unterstützen.

Der Spargutschein

Mit dem “Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit dem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) werden die finanziellen Details besprochen.

Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, das heißt Erwerbstätige können, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten beispielsweise über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Lernen – ein ganzes Leben lang

Das Bundesbildungsministerium unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren – auch durch finanzielle Anreize wie die Bildungsprämie.

Quelle: bmbf.de

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